Im Finanzwesen ist die außerbilanzielle Finanzierung (OBSF) eine Finanzierung, die nicht in der Bilanz des eigentlichen Kreditnehmers erscheint, sondern bei Dritten. OBSF können zur Finanzierung von Projekten verwendet werden, die nicht in der Bilanz des eigentlichen Kreditnehmers stehen.
Allgemeines
Im Normalfall einer Finanzierung weist der Darlehensgeber auf der Aktivseite seiner Bilanz eine Forderung und der Darlehensnehmer auf der Passivseite eine entsprechende Verbindlichkeit aus. Wird diese Verbindlichkeit jedoch von einem Dritten – der nicht der Zahlungsempfänger des Kredits sein muss – getragen und ausgewiesen, handelt es sich um eine außerbilanzielle Finanzierung.
Motive
Der Begünstigte einer außerbilanziellen Finanzierung kann verschiedene Motive haben, wenn er die Verbindlichkeiten aus der Finanzierung nicht in seiner Bilanz ausweisen will. Großprojekte wie Kraftwerke, Staudämme oder Verkehrsinfrastrukturen übersteigen die Risikotragfähigkeit vieler Unternehmen. Die außerbilanzielle Finanzierung verändert die Kapitalstruktur nicht, so dass die künftige Kreditwürdigkeit und Verschuldungskapazität nicht beeinträchtigt werden.
Beispiele
Das typischste Beispiel für eine außerbilanzielle Finanzierung ist die Projektfinanzierung, bei der die Finanzierung nicht in der Bilanz des Sponsors/Investors verbucht wird. Die Projektfinanzierung umfasst auch Joint Ventures zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor, d. h. öffentlich-private Partnerschaften. Spezialfinanzierungen werden in Zweckgesellschaften (SPVs) ausgelagert.
Außerbilanzielles Geschäft
Dazu gehören u.a. Kreditzusagen im Kreditgeschäft, die noch nicht in Anspruch genommen wurden. Sie werden daher nicht zu den Verbindlichkeiten gezählt und mindern daher weder die Eigenkapitalquote noch die Bilanzsumme.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind gemäß § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB für alle Arten von Unternehmen „unter der Bilanz“ zu erfassen. Erreichen die Eventualverbindlichkeiten bei Nichtbanken mehr als 50 % des Eigenkapitals, kann dieser Passivposten als bedenklich eingestuft werden. Nach § 26 RechKredV sind die Eventualverbindlichkeiten für Kreditinstitute durch eine genaue Aufzählung definiert.
Wirtschaftliche Aspekte
Die außerbilanzielle Finanzierung schont die Kapitalstruktur, trägt zu einem konstanten Verschuldungsgrad bei und stabilisiert das Kreditrating. Entsprechende Unternehmenskennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad) sind günstiger, als wenn die von Dritten übernommene Finanzierung realistisch zugeordnet würde. Bilanzanalysten erhalten unvollkommene Informationen aus der außerbilanziellen Finanzierung und werden in ihren Kreditentscheidungen positiv beeinflusst.