Unter einer Anschlussfinanzierung versteht man im Bankwesen die Vereinbarung eines neuen Darlehenszinses innerhalb der gesamten Darlehenslaufzeit am Ende der Zinsbindungsfrist. Die ursprüngliche Laufzeit des Kredits wird dadurch nicht verändert. Nur bei einer Prolongation wird die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit verlängert.
Allgemeines
Der Begriff Anschlussfinanzierung ist irreführend. Er könnte sich auch auf eine neue Finanzierung (z. B. eine Umschuldung oder Konsolidierung) beziehen, die auf eine abgelaufene Finanzierung folgt. Sie wird auch als echte Anschlussfinanzierung bezeichnet, um sie von der unechten zu unterscheiden. Die Änderung anderer Darlehensbedingungen ist nicht Gegenstand der Anschlussfinanzierung.
Im Kreditgeschäft gibt es verschiedene Zinsvereinbarungen. Es kann ein variabler Zinssatz vereinbart werden, der sich automatisch der aktuellen Marktentwicklung anpasst. Ein fester Zinssatz bleibt während seiner Laufzeit konstant und ist unabhängig von der aktuellen Zinssituation. Am Ende einer jeden Zinsbindungsfrist wird eine neue Zinsvereinbarung getroffen.
Rechtsfragen
Im Gesetz wird die Zinsart als „gebundener Sollzinssatz“ und die Zinsbindungsfrist als „Sollzinsbindung“ bezeichnet. Nach § 489 Abs. 1 BGB ist der Darlehensnehmer erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist berechtigt, das Darlehen zu kündigen, wenn keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen wird.
Diese Regeln gelten nur für Verbraucherkredite, so dass bei Unternehmensfinanzierungen auch kürzere Kündigungsfristen von bis zu einem Monat möglich und üblich sind. Diese Regeln gelten nur für Verbraucherkredite und nicht für Unternehmenskredite. Weitere Informationen zu den Vorschriften finden Sie unter: http://www.cnn.com/2013/01/30/business/financial-loans-rules.html.
Kreditarten
Alle Gelddarlehen wie Roll-over-Darlehen oder Stand-by-Darlehen können Zinsbindungsfristen enthalten. Zinsbindungsfristen sind nur sinnvoll, wenn die Gesamtlaufzeit des Darlehens mehr als ein Jahr beträgt. Die Zinsbindungsfrist richtet sich nach dem aktuell gültigen Zinssatz für das Darlehen.
Risiko
Am Ende einer Festzinsperiode besteht das Risiko, dass der Zinssatz unter diesen Wert fällt. Dies liegt daran, dass der Zinssatz durch die Zeit bestimmt wird, die seit der Festlegung des festen Zinssatzes vergangen ist. Der Festzins ist derselbe wie der Satz, mit dem die Inflationsrate berechnet wird. Der Satz zu Beginn des Festschreibungszeitraums ist der Satz, der als der beste angesehen wird.
Kreditablösung
Bei einer Anschlussfinanzierung ist der Kreditnehmer nicht an seinen ursprünglichen Kreditgeber gebunden. Er kann im Wege der Kreditablösung zu einem anderen Kreditgeber wechseln, wenn dieser ihm einen günstigeren Zinssatz anbietet. Der Wechsel ist jedoch meist mit Hindernissen verbunden, insbesondere wenn Kreditsicherheiten übertragen werden müssen.