Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von lateinisch accedere „beitreten“) ist ein Rechtsbegriff. Er kennzeichnet die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechts vom Bestehen eines anderen Rechts. Im Zivilrecht stellt sich die Frage der Akzessorietät im Falle von Sicherungsrechten. Im Strafrecht stellt sie sich bei der Teilnahme an einer Straftat.