Im Geschäftsleben ist eine Abnahmeverpflichtung eine von einer Vertragspartei übernommene Verpflichtung zur Annahme von Lieferungen oder Leistungen. Eine Abnahmeverpflichtung kann ein Vertrag über die Erbringung einer Leistung oder ein Vertrag über eine zu erbringende Leistung sein. Im Geschäftsleben kann es sich auch um eine Verpflichtung zur Annahme einer Lieferung oder Leistung handeln.